Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins „Dia Engel e.V.“ (nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. 
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.

§ 2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge und Umlagen.
Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.  

§ 3 Beiträge
Beitrags- Mitgliedsform Beitragshöhe 

  • Ordentliche Mitglieder unterstützen den Verein aktiv durch ihr Engagement.
  • Fördermitglieder Euro 15,00 oder Euro 25,00 jährlich.
  • Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
2. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen bzw. im Online Mitgliederbereich zu aktualisieren.
3. Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt in den Verein und fortlaufend im März per SEPA-Lastschrift eines jeden Jahres fällig.
4. Bei Mahnungen wird jeweils eine Gebühr in Höhe von Euro 8,00 fällig.
5. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz  gespeichert.

§ 4 Vereinskonto
Sparkasse Duisburg
Dia Engel e.V.
IBAN: DE23 3505 0000 0200 4052 31
BIC:   DUISDE33XXX 

Da Hinweise und Fakten dem Wandel der Rechtsprechung und der Gesetzgebung unterliegen, kann  für die oben aufgeführten Informationen keine Haftung übernommen werden. 

Duisburg, 05.04.2023