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Zuwendungsbestätigung
Für Spenden bis einschließlich 300 Euro wird keine offizielle Spendenbescheinigung ausgestellt.
Als Nachweis für das Finanzamt genügt ein vereinfachter Beleg, wie zum Beispiel ein Kontoauszug, ein Lastschriftbeleg oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking dieses reicht auch für die Buchhaltung.
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Telefon: 0203 – 73 88 54 21


